Wer in der Schweiz Auto fährt, fragt sich früher oder später: Was muss eigentlich zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden, und was ist «nur» empfohlen? Wir schaffen Klarheit, damit Sie im Ernstfall richtig ausgerüstet sind und keine unnötige Busse riskieren.
Das ist gesetzlich Pflicht
In der Schweiz muss laut Verkehrsregelnverordnung ein Pannendreieck mitgeführt und im Pannenfall gut sichtbar aufgestellt werden. Fehlt es, drohen 60.- CHF Busse. Das Pannendreieck sollte dabei nicht im Kofferraum unter dem Gepäck vergraben, sondern jederzeit griffbereit sein.
Das wird empfohlen, ist aber keine Pflicht
Anders als in vielen Nachbarländern ist ein Verbandkasten in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verkehrsexperten wie der TCS empfehlen ihn trotzdem ausdrücklich, ebenso wie eine Warnweste, einen Feuerlöscher, ein Ersatzrad bzw. Reifenpannenset sowie Starthilfekabel.
Warnweste: In der Schweiz freiwillig, im Ausland oft Pflicht
Die Schweiz gehört zu den wenigen europäischen Ländern ohne Warnwestenpflicht. Reisen Sie ins Ausland, gilt in fast allen Nachbarländern jedoch eine Pflicht (mehr dazu in unserem separaten Beitrag zur Warnwestenpflicht in Europa). Es lohnt sich daher, eine Weste ohnehin im Auto mitzuführen, auch wenn Sie nur im Inland unterwegs sind.
Warum sich die Mitnahme trotzdem lohnt
Ein gut ausgestatteter Verbandkasten kann bei einem Unfall entscheidend sein, bis professionelle Hilfe eintrifft. Zudem verlangen viele Versicherungen oder Pannendienste eine sinnvolle Grundausstattung im Fahrzeug, und spätestens bei der nächsten Fahrt ins Ausland zahlt sich die Investition ohnehin aus.
Unsere Empfehlung fürs Auto
- Pannendreieck: gesetzlich Pflicht
- Verbandkasten nach DIN-Norm: empfohlen
- Warnweste: empfohlen, im Ausland oft Pflicht
- Rettungsdecke


